Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf · Stand 13. September 2026. Die Texte wurden überarbeitet. Anbieter- und Betriebsangaben sowie die Zulässigkeit des konkreten Kursangebots sind vor dem Verkauf abschließend zu klären.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung der Online-Schulung „KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act“ durch Christian Pech (AIWAYKE) an Unternehmen. Vertragspartner ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der die Schulung für seine Beschäftigten bucht. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Die Beschäftigten werden nicht Vertragspartei; ihnen wird lediglich die Nutzung ermöglicht.
2. Leistungsgegenstand
Gegenstand ist der Zugang zu einer standardisierten, vorproduzierten Selbstlern-Schulung mit automatisiert ausgewerteten Wissensfragen sowie, soweit gebucht, einer automatisiert ausgewerteten Abschlussprüfung nebst automatisch erzeugtem Zertifikat. Eine individuelle Betreuung, Korrektur durch Lehrende, Beantwortung fachlicher Rückfragen oder sonstige persönliche Lernbegleitung ist nicht Vertragsbestandteil und wird ausdrücklich nicht geschuldet. Support wird ausschließlich zu technischen und abrechnungsbezogenen Fragen geleistet.
3. Zustandekommen und Laufzeit
Eine Anfrage über das Formular ist unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch Annahme eines konkreten Angebots zustande, das Leistungsumfang, Preis, Plätze und Laufzeit nennt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Die Lizenz gilt für die vereinbarte Anzahl an Plätzen und beginnt mit der Freischaltung. Sie läuft, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, zwölf Monate und verlängert sich nicht automatisch.
4. Plätze und Zugänge
Ein Platz berechtigt genau eine namentlich benannte Person zur Nutzung. Zugangsdaten sind nicht übertragbar und dürfen nicht geteilt werden. Scheidet eine Person aus, kann das Unternehmen ihren Zugang sperren und den Platz neu vergeben. Bereits ausgestellte Zertifikate bleiben davon unberührt.
5. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
6. Zertifikat und Reichweite der Leistung
Das Zertifikat bescheinigt die Teilnahme an der Schulung und, soweit vorgesehen, das Bestehen der automatisierten Abschlussprüfung. Es handelt sich nicht um eine staatlich anerkannte Prüfung, keine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle und um keinen berufsqualifizierenden Abschluss.
Die Schulung ist ein Baustein zur Erfüllung der Pflicht aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Ob die Anforderungen im konkreten Einsatzkontext erfüllt sind, hängt insbesondere von den eingesetzten Systemen, Aufgaben und Vorkenntnissen ab. Das Unternehmen muss ergänzende Einweisungen und betriebliche Maßnahmen prüfen. Das Zertifikat bestätigt weder eine behördliche Zulassung des Kurses noch die Rechtskonformität des Unternehmens. Wir schulden keinen bestimmten aufsichtsrechtlichen Erfolg; unsere Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bestehen. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
7. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Planbare Wartungen kündigen wir, soweit möglich, im Voraus an und legen sie in nutzungsarme Zeiten. Störungen beheben wir innerhalb angemessener Frist. Gesetzliche Rechte bei Leistungsausfällen, insbesondere auf Minderung, Kündigung oder Schadensersatz unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, bleiben unberührt.
8. Inhalte und Aktualität
Die Inhalte vermitteln allgemeine Grundlagen zum ausgewiesenen Kursstand. Wir überprüfen sie bei wesentlichen fachlichen oder rechtlichen Änderungen und berichtigen bekannt gewordene Fehler innerhalb angemessener Frist. Betriebliche Einzelfälle sind nicht Gegenstand dieser Standardschulung. Gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen bleiben unberührt.
9. Nutzungsrechte
Das Unternehmen erhält für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Inhalte zu internen Schulungszwecken. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung sowie Nutzung zum Training von KI-Systemen sind ohne gesonderte Erlaubnis nicht gestattet. Erlaubt bleiben persönliche Lernnotizen und die bestimmungsgemäße interne Verwendung bereitgestellter Downloads und Nachweise. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung aufgrund einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung der Daten der Beschäftigten erfolgt im Auftrag des Unternehmens. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO wird auf Grundlage der vereinbarten Verarbeitung vor der ersten Verarbeitung von Beschäftigtendaten geschlossen. Er regelt insbesondere Weisungen, Unterauftragnehmer, Schutzmaßnahmen sowie Rückgabe und Löschung. Das Unternehmen informiert seine Beschäftigten, bestimmt die tragfähige Rechtsgrundlage und beachtet gegebenenfalls Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.